Dienstag, 7. Oktober 2014

Abstammungsprinzip

Ius sanguinis (auch Jus sanguinis und vereinzelt ius sanguis; lat. ius sanguinis „Recht des Blutes“, auch als Blutrecht bezeichnet; vgl. Blutsverwandtschaft) . Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils . Bis 20galt in Deutschland ausschließlich das Abstammungsprinzip.

Ein Kind wurde mit Geburt deutsch, wenn mindestens ein Elternteil deutsch war. Grund dafür ist das sogenannte „Abstammungsprinzip“. Nach diesem Prinzip übernimmt ein Kind auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn nur ein . Abstammungsprinzip: Bei verheirateten Eltern wird das Kind bei der Geburt Schweizerin oder Schweizer, wenn eines.

Mit dem strengen Abstammungsprinzip unterscheidet sich Deutschland noch immer von klassischen Einwanderungsländern wie den USA. Nach dem so genannten Abstammungsprinzip wird ein Kind in der Regel mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide . Ein Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil die deutsche. Staatsbürgerschaft besitzt (Abstammungsprinzip). Das Abstammungsprinzip knüpft an die Staatsbürgerschaft der Eltern an: Ein Kind erhält bei der Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft seiner Eltern.


Grundsätzlich gilt das Abstammungsprinzip, nach dem die Kinder mit der Geburt die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten.

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